Führerscheinklassen A, S, M + Mofa
Auch bei der Klasse A haben wir etwas Besonderes zu bieten:
Denn sehr gerne arbeiten wir von Motorrad zu Motorrad.
Der Fahrlehrer schult dabei auf seinem eigenen Kraftrad – der Fahrschüler fährt mit seinem Motorrad vorneweg oder, je nach Lernsituation, hinterher. Nicht nur das hier das gemeinsame Feeling erlebt wird – neben dem Vorfahren der Ideallinie steht hier die Schulung der Sichtführung im Vordergrund. Gemeinsamer Motorradspaß garantiert.
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Klasse A unbeschränkt (SCHWERE KRAFTRÄDER)
Benötigte Unterlagen: Lichtbild, Sehtest, Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen, Nachweis über Tag und Ort der Geburt.
Mindestalter: 25
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: A beschränkt, A1, M
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
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Klasse A beschränkt (MITTELSCHWERE KRAFTRÄDER)
Benötigte Unterlagen: Lichtbild, Sehtest, Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen, Nachweis über Tag und Ort der Geburt.
Mindestalter: 18
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: A1, M
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
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Klasse A1 (‚125er’) (LEICHTKRAFTRÄDER)
Benötigte Unterlagen: Lichtbild, Sehtest, Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen, Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Mindestalter: 16
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klasse: M
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
Motorrad bis 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kW Motorleistung. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h bbH gefahren werden. ________________________________________________________________
Klasse S (Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge)
Benötigte Unterlagen: Lichtbild, Sehtest, Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen, Nachweis über Tag und Ort der Geburt.
Mindestalter: 16
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
- Leermasse bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterie)
- mit Motoren-/Antriebsarten:
- Fremdzündungsmotor (z.B. Benziner) Hubraum max. 50 ccm
- andere Verbrennungsmotoren (z.B. Diesel) max. 4 kW Nutzleistung
- Elektromotor max. 4 kW Nenndauerleistung
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Klasse M (‚50er’) / ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER / ZWEIRÄDRIGE FAHRRÄDER MIT HILFSMOTOR
Benötigte Unterlagen: Lichtbild, Sehtest, Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen, Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Mindestalter: 16
Vorbesitz: -
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
maximal 45 km/h bbH, Elektro- oder Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum
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Mofa (maximal 25 km/h bbH, einsitzig, Elektro- oder Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum)
Benötigte Unterlagen: Lichtbild
Mindestalter: 15
Vorbesitz: -
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung
