Aus- und Weiterbildung nach Berufsqualifikationsgesetz
Beschleunigte Grundqualifikation gem. § 4 BKrFQG
DIE GRUNDLAGE ZUR GEWERBLICHEN NUTZUNG DER FAHRERLAUBNIS C/CE UND D
Dauer: 320 UE
In Vollzeit (2 Monate)
Abschluss: Bescheinigung der IHK über die Grundqualifikation zum Berufskraftfahrer
Prüfung durch IHK ________________________________________________________________
Weiterbildung nach § 5 BKrFQG
DIE WEITERE VORAUSSETZUNG ZUR GEWERBLICHEN NUTZUNG DER FAHRERLAUBNISSE C, C1, CE, C1E und D, D1, DE, D1E
Dauer: 47 UE
In Vollzeit (1 Woche)
Abschluss: 5 Teilnahmebedingungen
Interne Prüfung
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Alle hier genannten Maßnahmen sind zur Förderung mit Bildungsgutschein durch die Agenturen für Arbeit / ARGE zugelassen.