Bus- und LKW-Fahrer müssen wissen…
Wer gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Strassen durchführt, benötigt zusätzlich zu seinem Führerschein eine Grundqualifikation.
Dies gilt im Bereich des Güterkraftverkehrs für Fahrer von Fahrzeugen über 3,5t zulässige Gesamtmasse und im Bereich des Personenverkehrs für Fahrer von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen.
Diese Grundqualifikation benötigen Fahrer seit dem 10. September 2008 für die Klasse D und seit 10. September 2009 für die Klasse C. Sie besitzt nach bestandener Prüfung eine Gültigkeitsdauer von jeweils 5 Jahren.
Die Verlängerung der Gültigkeit einer Grundqualifikation erfolgt durch eine Weiterbildung – und gilt dann ebenso für 5 weitere Jahre.