Anhängerregelung
- Anhänger mit zG maximal 750kg immer erlaubt
- Anhänger mit zG über 750kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination maximal 3,5t
Benötigte Unterlagen
- Lichtbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe Kurs
Weitere Informationen
Mindestalter: 18 / 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung, Praktische Prüfung
Anhängerregelung
- Anhänger oder Sattelanhänger
- zG des Anhängers über 750kg, aber maximal 3,5t
Benötigte Unterlagen
- Lichtbild
- Sehtest
Weitere Informationen
Mindestalter: 18 / 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
Vorbesitz: B
Ausbildung: Praktische Prüfung
Anhängerregelung
- zG des Anhängers über 750kg
- zG der Fahrzeugkombination über 3,5t, aber maximal 4,25t
Weitere Informationen
Mindestalter: 18 / 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
Vorbesitz: B
Ausbildung: es ist eine theoretische Ausbildung von 2,5 Stunden, sowie einen praktische Ausbildung von 3,5 Stunden vorgeschrieben
Prüfung: KEINE theoretische und praktische Prüfung erforderlich.
Da keinerlei Prüfung stattfindet, erhälst Du von der Fahrschule eine Ausbildungsbescheinigung. Mit dieser Bescheinigung und einem biometrischen Passfoto gehst Du zur Führerscheinstelle und erhälst dort Deinen Führerschein (mit der Zuteilung der Schlüsselzahl 96).