Anhängerregelungen
Kfz - ausgenommen der Klassen AM, A1, A2 und A:
- mit zG über 3,5t bis maximal 7,5t und Anhänger bis 750kg zG
Benötigte Unterlagen
- Lichtbild
- Augenärztliches Zeugnis
- Ärztliches Zeugnis
- Erste-Hilfe-Kurs
Weitere Informationen
Mindestalter: 18
Vorbesitz: B
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Seit 10.09.2009 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle fünf Jahre eine Weiterbildung nötig.
Neuregelung ab dem 28.12.2016
Befristung auf 5 Jahre, rückwirkend für ab dem 19.01.2013 erteilte FE.
Anhängerregelungen
Kfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
- zG Anhänger über 750kg
- zG der Fahrzeugkombination maximal 12t
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
- zG Anhänger über 3,5t
- zG Fahrzeugkombination maximal 12t
Benötigte Unterlagen
- Lichtbild
- Augenärztliches Zeugnis
- Ärztliches Zeugnis
- Erste-Hilfe-Kurs
Weitere Informationen
Mindestalter: 18
Vorbesitz: C1
Eingeschlossene Klassen: BE
Ausbildung: Praxis
Prüfung: Praktische Prüfung
Seit 10.09.2009 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle fünf Jahre eine Weiterbildung nötig. Wegfall der Bestimmung " zG Anhänger maximal Leermasse des Zugfahrzeugs".
Neuregelung ab dem 28.12.2016
Befristung auf 5 Jahre, rückwirkend für ab dem 19.01.2013 erteilte FE.
Anhängerregelungen
Kfz der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger:
- mit zG Anhänger über 750kg
Benötigte Unterlagen
- Lichtbild
- Augenärztliches Zeugnis
- Ärztliches Zeugnis
- Erste-Hilfe-Kurs
Weitere Informationen
Mindestalter: 21, 18*
Vorbesitz: B
Eingeschlossene Klassen: C1
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
*Ab 18 nach erfolgreicher Grundqualifikation, sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung".
Seit 10.09.2009 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle fünf Jahre eine Weiterbildung nötig.
Anhängerregelungen
Kfz der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
- zG Anhänger über 750kg
Benötigte Unterlagen
- Lichtbild
- Augenärztliches Zeugnis
- Ärztliches Zeugnis
- Erste-Hilfe-Kurs
Weitere Informationen
Mindestalter: 21, 18*
Vorbesitz: C
Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T, sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
*Ab 18 nach erfolgreicher Grundqualifikation, sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung".
Seit 10.09.2009 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle fünf Jahre eine Weiterbildung nötig.
Benötigt für
Zugmaschinen:
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH maximal 40km/h
- mit Anhängern darf maximal 25km/h gefahren werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge mit:
- bbH maximal 25km/h
- auch mit Anhänger
Benötigte Unterlagen
- Lichtbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
Weitere Informationen
Mindestalter: 16
Ausbildung: Theorie
Prüfung: Theorieprüfung
Benötigt für
Zugmaschinen:
- für land- und forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH maximal 60km/h
- für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH maximal 40km/h
- auch mit Anhänger
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen:
- für land- und forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH maximal 40km/h
- auch mit Anhänger
Benötigte Unterlagen
- Lichtbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
Weitere Informationen
Mindestalter: 16
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung